Arbeits- & Gesundheitsschutz

Das primäre Ziel des Arbeits- & Gesundheitsschutzes ist der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Um diesen Schutz im Unternehmen sicher zu stellen, ist es notwendig die sich im Betrieb befindlichen Gefahren und Risiken für den Beschäftigten zu erfassen, zu analysieren und Maßnahmen abzuleiten.

Der demografische Wandel ist hier nicht zu unterschätzen und ein stetiger Begleiter in der Arbeitswelt. Einhergehend ist die Berücksichtigung ergonomischer, physischer, wie auch psychischer Belastungen und Beanspruchungen, welchen die Mitarbeiter ausgesetzt sind.

Durch diverse Gesetzte und Verordnungen, sowie berufsgenossenschaftlichen Regularien geforderte Beauftragte (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter o.ä.), soll die Sicherheit im Unternehmen stetig kontrolliert und dokumentiert und auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Weiterhin steht hier der Austausch/ Kommunikation zwischen Mitarbeitern, Führungskräfte und Management mit an oberster Stelle, um einen wirkungsvollen Arbeitsschutz zu leben.

Wichtig ist, dass der Arbeitsschutz im Unternehmen gelebt werden kann. Hierzu sollte der Unternehmer durch konsequenten Einsatz die im Arbeitsschutz geforderten Regelungen umsetzten und leben. Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass die Effizienz des Unternehmens verbessert werden kann.

Aus dem Arbeitssicherheitsgesetzt, sowie aus der DGUV Vorschrift 2 ergibt sich die Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Unternehmen. Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet den Arbeits- & Gesundheitsschutz im Betrieb aufrecht zu erhalten und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Damit dies gelingt, steht Ihnen die ibai consulting GmbH gerne beratend zur Seite, um einen optimalen auf Sie zugeschnittenen Arbeits- & Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Folgende Leistungen erbringen die ibai consulting GmbH in Unternehmen jeglicher Größe (Klein/Mittel/Groß/Konzern):

  • Erstellung eines Arbeitsschutzmanagements
  • Stellung eines externen Sicherheitsingenieurs / einer externen Sicherheitsfachkraft gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungs- und Risikobeurteilungen (Ermittlung u.a. von psychischen, physischen Gefährdungen)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Durchführung von Unterweisungen
  • Führungskräfteschulungen
  • Aus- und Weiterbildungen von Sicherheitsbeauftragten
  • Koordination von Partner- und Fremdfirmen